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Governance

verAIficATor ist ein Pilotprojekt. Governance-Strukturen, die für einen Regelbetrieb über die Pilotphase hinaus tragfähig sind, werden während des Pilots aufgebaut und hier veröffentlicht, sobald sie feststehen — diese Seite beschreibt bewusst den Rahmen, nicht bereits abschließend besetzte Gremien.

Die fünf Verantwortungsbereiche

Bereich Aufgabe Besetzung
Betreiberin der Plattform Rechtsträger, der verAIficATor betreibt, für Verfügbarkeit und Regelbetrieb verantwortlich ist und die Nutzungsbedingungen stellt AT Digital Systems GmbH i. G., Heidelberg (Anschrift und Kontakt im Impressum)
Projekt- und Produktverantwortung Fachliche Verantwortung für Schema, Fragebögen, Roadmap und die Abwägung zwischen Pilot-Erkenntnissen und Stabilität im Pilotbetrieb bei der Betreiberin; eine eigene Besetzung wird veröffentlicht, sobald sie feststeht
Datenschutz Anlaufstelle für Anfragen und Anträge zu personenbezogenen Daten (Auskunft, Löschung — siehe Datenschutzmodell) Kontakt siehe Datenschutzerklärung; eine benannte Stelle wird veröffentlicht, sobald bestätigt
Wissenschaftliche Begleitung Fachliche Einordnung des Stufenkonzepts (Beitrags-/Prüfstufen) und der Fragebögen, unabhängig vom laufenden Betrieb noch nicht besetzt; wird veröffentlicht, sobald bestätigt
Verifizierende Stellen Benannte, tatsächlich zuständige Stellen — in der Regel die Institution, an der eine Arbeit betreut wurde —, die die Angaben eines Records bestätigen können (siehe unten) je Record die jeweils zuständige Institution; wird nie öffentlich genannt

Diese fünf Bereiche sind bewusst getrennt aufgeführt, auch wenn dieselbe Organisation oder Person zu Beginn mehrere davon ausfüllt: Die Trennung macht sichtbar, welche Verantwortung grundsätzlich wo liegt, unabhängig davon, wer sie im Pilotbetrieb konkret wahrnimmt.

Verifizierung: wer bestätigt, und was das bedeutet

Jeder Record ist zunächst eine Selbstauskunft der Autorin/des Autors — dokumentiert, versioniert, hash-verankert. Die Plattform und ihre Betreiberin bestätigen die inhaltliche Richtigkeit nicht in eigener Sache.

Seit Plattformversion 0.2.2 kann ein Record zusätzlich das Verifiziert-Kennzeichen tragen. Voraussetzung ist eine reale, benannte und tatsächlich zuständige Stelle — in der Regel die Institution, an der die Arbeit betreut wurde, vertreten durch die betreuende Person —, die die Angaben zur KI-Nutzung geprüft und bestätigt hat. Die Bestätigung wird von einer Koordinationsperson dieser Institution oder, im Rahmen der Qualitätssicherung, von einer Reviewerin/einem Reviewer der Betreiberin im Namen der benannten Stelle festgehalten und in der Audit-Historie protokolliert.

Drei Regeln gelten dabei ohne Ausnahme:

  1. Öffentlich ist nur die Tatsache der Bestätigung (ja/nein). Die bestätigende Institution und Person werden nie veröffentlicht — nicht auf der Record-Seite, nicht im PDF, nicht in der API.
  2. Das Kennzeichen ist keine Zertifizierung, Akkreditierung oder Qualitätsaussage. Es sagt, dass eine zuständige Stelle die Angaben zur KI-Nutzung für zutreffend hält — nicht, ob die KI-Nutzung angemessen oder die Arbeit gut war.
  3. Keine anonyme oder automatische Bestätigung. Jede Bestätigung wird mit Stelle und verantwortlicher Person dokumentiert.

Die Begriffe „zertifiziert“ und „akkreditiert“ verwendet die Plattform weiterhin an keiner Stelle als Status. Eine vom Betrieb unabhängige Prüfstelle mit eigenem Verfahren existiert nicht; das Datenmodell hält dafür weiterhin nicht angezeigte Zustände bereit (siehe Roadmap). Davon zu unterscheiden ist die Frage, wie ein einzelnes KI-Ergebnis inhaltlich überprüft wurde — das beschreiben die Prüfstufen innerhalb der Selbstauskunft.

Wie Änderungen an der Plattform entstehen

  • Verbesserungsvorschläge können jederzeit von angemeldeten Personen eingereicht werden, kategorisiert (Verständlichkeit, fehlende oder falsche Kategorie, technische Probleme, Datenschutz, Evaluation, PDF, QR-Code, institutionelle Nutzung, Sonstiges) und durchlaufen einen festen Bearbeitungsstand: eingegangen → gesichtet → geplant → umgesetzt (oder: abgelehnt / Duplikat). Umgesetzte Vorschläge können — mit Zustimmung der einreichenden Person — im Änderungsprotokoll erscheinen.
  • Vokabelvorschläge (ein neuer KI-Anbieter, ein neues KI-System, eine neue Tätigkeit oder Arbeitsart, die noch nicht in der kontrollierten Liste geführt wird) werden von der Plattform-Administration moderiert, bevor sie Teil der kontrollierten Vokabulare werden. Bis dahin erscheinen sie im Record als „(self-declared)“ gekennzeichnet (siehe Offenlegungsschema).
  • Schema-Änderungen (am Disclosure- oder Evaluation-Schema) erhöhen die jeweilige Versionsnummer und werden im Änderungsprotokoll dokumentiert; bereits veröffentlichte Snapshots bleiben davon unberührt (siehe Versionierung).

Verhältnis zu den beteiligten Institutionen

Institutionen, die verAIficATor für eine Kohorte oder ein Modul einsetzen, bleiben für ihre eigenen Regelungen zur Angemessenheit von KI-Nutzung selbst verantwortlich (siehe Grundsätze). verAIficATor liefert die strukturierten Fakten; die Bewertung, ob eine dokumentierte KI-Nutzung im Rahmen einer bestimmten Prüfungsordnung angemessen war, bleibt bei der jeweiligen Institution — ebenso die Entscheidung, ob sie die Angaben eines Records bestätigt.